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AG Montabaur, 27.08.2007 - 8 M 1365/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- beck.de , S. 13
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Montabaur, 19.07.2007 - 10 C 330/07
- AG Montabaur, 27.08.2007 - 8 M 1365/07
- AG Montabaur, 22.10.2007 - 8 M 1365/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
Durchsetzung der Verurteilung zur Gewährung des Zutritts zur Wohnung zur Sperrung …
Auszug aus AG Montabaur, 27.08.2007 - 8 M 1365/07
Hat der Schuldner nach dem Titel dem Gläubiger Zutritt zu der Wohnung zu gewähren und in ihr bestimmte vorgegebene Handlungen zu dulden, geht es nicht um eine Durchsuchung (vergl. hierzu Urteil des BGH vom 10. August 2006 zu Aktenzeichen I ZB 126/05). - OLG Köln, 10.02.1988 - 2 W 216/87
Rechtsschutzinteresse; Wohnungsdurchsuchung; Einstweiligen Verfügung; …
Auszug aus AG Montabaur, 27.08.2007 - 8 M 1365/07
Soweit die Gläubigerin sich zur Begründung ihrer Auffassung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Februar 1988 (NJW-RR 1988, 832) bezieht, ist sie darauf hinzuweisen, dass diese Auffassung als überholt angesehen wird (…vgl. Zöller-Stöber, 26. Aufl., § 758 a Rdnr. 6).
- LG München I, 05.07.2010 - 20 T 8394/10
Duldungsvollstreckung: Erfordernis einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im …
Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin enthält die Verpflichtung des Schuldners, den die Einstellung der Stromversorgung und den Ausbau der Messeinrichtung zu dulden, nicht zugleich die Ermächtigung zur zwangsweisen Öffnung der Wohnung, für den Fall, dass der Schuldner nicht freiwillig der Verpflichtung aus dem abgeschlossenem Vergleich nachkommt (vgl. auch Beschluss des AG Montabaur vom 27.08.2007 - 8 M 1365/07).